Vereine dürfen sich weiterhin treffen! Lockdown light

  Seit dem 1. November 2020 gilt bekanntlich ein „Lockdown light“. Die neugefaßte Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist aber nicht so eindeutig klar darin, was das für Vereine und Gruppen heißt. Klar formuliert ist nur, daß alle Vereine im Bereich der „sozialen Fürsorge“ sich weiter treffen dürfen. Das Land hat…

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