§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Nutzungsverhältnisse im Rahmen der Überlassung von Räumen durch das Haus des Engagements e.V., Rehlingstraße 9, 79100 Freiburg im Breisgau (nachfolgend „HdE“), unabhängig davon, ob sich die überlassenen Räume am Hauptsitz oder an einem anderen Standort befinden. Die Buchung erfolgt über die Plattform https://raum.haus-des-engagements.de. Maßgeblich ist die jeweils bei Buchung gültige Fassung dieser AGB.
Die Nutzung der Angebote des HdE setzt die Anerkennung der gemeinsam definierten Grundwerte des Haus des Engagements sowie die Zustimmung zum Verfahren bei Verdachtsmomenten und Regelverstößen voraus. Die Werte und der Verfahrensablauf sind auf der Website veröffentlicht und liegen im HdE aus. Sie sind Bestandteil dieser AGB.
§2 Vertragsgegenstand und Buchung
- Der Vertragsgegenstand besteht in der entgeltlichen oder unentgeltlichen Überlassung von Räumen im HdE.
- Entgeltliche Buchungen begründen ein Mietverhältnis gemäß §§ 535 ff. BGB. Unentgeltliche Buchungen erfolgen im Rahmen eines Leihverhältnisses (§§ 598 ff. BGB).
- Buchungen erfolgen ausschließlich über die Buchungsplattform des HdE. Nutzer*innen sind verpflichtet, bei der Buchungsanfrage den geplanten Verwendungszweck (z. B. Workshop, Meeting etc.) wahrheitsgemäß anzugeben. Dieser ist verbindlich und darf nicht ohne vorherige Zustimmung des HdE geändert werden.
- Zulässig sind ausschließlich folgende Nutzungsarten: Schulungen, Workshops, Meetings und Büroarbeit. Eine Nutzung zu anderen, nicht vereinbarten Zwecken, ist ausgeschlossen.
- Die maximal zulässige Personenzahl, wie in der Buchungsplattform für den jeweiligen Raum angegeben, ist unbedingt einzuhalten.
- Aufbau- und Abbauzeiten sind in den Buchungszeitraum einzubeziehen. Ein Betreten des Raums vor Beginn der gebuchten Zeit ist nicht gestattet.
- Die jeweils aktuellen Preise und Verfügbarkeiten werden im Buchungsprozess angezeigt.
- Die Untervermietung oder Weitergabe der Nutzung an Dritte ist ausgeschlossen.
§3 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt mit Bestätigung der Buchung durch das HdE zustande. Voraussetzung ist die einmalige Unterzeichnung der Raumnutzungsvereinbarung. Änderungen der buchenden Ansprechperson oder der Organisation sind unverzüglich auf der Buchungsplattform vorzunehmen.
§4 Stornierung
Buchungen können vor Buchungsbeginn jederzeit über die Buchungsplattform storniert werden. Im Falle kostenpflichtiger Buchungen kann eine Stornogebühr in Höhe von 50% erhoben werden, sofern der Raum nicht anderweitig vergeben werden kann.
§5 Nutzungspflichten und Verhaltensregeln
- Der nach der Buchungsbestätigung übersandte Zugangscode darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Die Nutzer*innen verpflichten sich, Räume, Einrichtungen und Inventar pfleglich zu behandeln.
- Die aktuelle Hausordnung (einsehbar an den Eingängen) ist verbindlich einzuhalten.
- Bei Beendigung der Nutzung ist der Raum in ordnungsgemäßem Zustand zu hinterlassen (Tische abwischen, Mülltrennung, Zurückstellen des Mobiliars, Ausschalten von Geräten und der Heizung, Schließen von Fenstern und Türen).
- Müll darf nur in kleinen Mengen vor Ort entsorgt werden. Größere Mengen (z.B. Pizzakartons u.ä.) müssen wieder mitgenommen werden.
- Die Ausstattung anderer Nutzer*innen darf nicht ohne Absprache verwendet werden.
- Ab 22:00 Uhr ist Rücksicht auf Nachtruhe zu nehmen. Musik- oder Sprachlautstärke ist entsprechend anzupassen.
- Parkplätze dürfen nur nach vorheriger kostenpflichtiger Buchung über selbige Buchungsplattform genutzt werden.
§6 Küche und Gemeinschaftsnutzung
- Die gemeinschaftliche Nutzung der Küche ist gestattet. Es dürfen nur mitgebrachte Lebensmittel oder solche, die mit „HdE“ gekennzeichnet sind, verwendet werden.
- Für die Nutzung wird um eine freiwillige Spende in die Kaffeekasse gebeten.
- Nach Benutzung ist das Geschirr zu reinigen und zu verräumen.
§7 Haftung und Versicherung
- Die Nutzung der Räume erfolgt auf eigene Gefahr.
- Die Nutzer*innen haften für Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, sowie für Handlungen Dritter, die auf ihre Veranlassung Zutritt erhalten.
- Das HdE haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände.
- Die Nutzer*innen sind verpflichtet, eigene Wertgegenstände gegen Verlust, Diebstahl, Feuer, Wasser oder andere Risiken selbst zu versichern.
§8 Internetnutzung
- Das HdE stellt einen Internetzugang (WLAN/LAN) zur Verfügung. Es handelt sich nicht um einen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienst, sondern um ein internes Netzwerk.
- Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Übertragungsgeschwindigkeiten oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit.
- Es gelten die gesonderten Nutzungsbedingungen für die Internetnutzung im HdE, die integraler Bestandteil dieser AGB sind. Diese sind auf https://haus-des-engagements.de/rechtliches/bedingungen-internetnutzung/ einsehbar.
§9 Datenschutz
- Das HdE erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Nutzer*innen ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
- Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung des HdE unter https://haus-des-engagements.de/impressum-datenschutz/ abrufbar.
§10 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
- Bei entgeltlichen Buchungen erfolgt die Rechnungsstellung nach Durchführung der Veranstaltung.
- Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen.
§11 Vertragsbeendigung und Ausschluss
Das HdE behält sich vor, Nutzer*innen und Organisationen bei wiederholter oder erheblicher Verletzung dieser AGB von der weiteren Nutzung auszuschließen. Eine fristlose Kündigung oder ein Widerruf der Raumüberlassung bleibt in schwerwiegenden Fällen vorbehalten.
§12 Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des HdE in Freiburg im Breisgau.
§13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.