Protokollführung

Wenn Mitgliederversammlungen Satzungen beschließen bzw. ändern oder Vorstandsmitglieder wählen, muß dies dem Vereinsregister gemeldet werden. Einer solchen Meldung muß ein Protokoll dieser Versammlung beiliegen, das bestimmten Kriterien genügen muß. Am besten gewöhnen Sie sich frühzeitig daran und gestalten von vorneherein alle Ihre Protokolle so, daß sie folgendes enthalten:

  • Ort und Tag der Versammlung
  • Name des Versammlungsleiters und des Protokollführers
  • Zahl der erschienenen Mitglieder
  • die Feststellung, dass bzw. ob die Versammlung satzungsgemäß einberufen wurde
  • die Tagesordnung und die Angabe, dass bzw. ob sie bei der Einberufung mitgeteilt wurde
  • die Feststellung der Beschlußfähigkeit der Versammlung (falls die Satzung dazu eine Bestimmung enthält)
  • die gestellten Anträge, die gefassten Beschlüsse und die Ergebnisse von Wahlen
  • dazu jeweils die Abstimmungsergebnisse ziffernmäßig genau (Stimmen pro/ contra/ Enthaltung)
  • die Unterschrift derjenigen Personen, die nach der Satzung die Protokolle bzw. Beschlüsse der Mitgliederversammlung unterschreiben sollen (falls die Satzung dazu eine Bestimmung enthält)

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