Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale: Durcheinander im Internet

Im zweiten Halbjahr 2019 kursierte im Internet auf vielen seriösen Seiten die Information, daß ab 1. Januar 2020 die Beträge von Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale erhöht werde. Aber es gibt nun auch Informationen, die dem widersprechen.

Klärung brachte ein Anruf (am 7.2.2020) bei der Quelle, dem Bundesministerium der Finanzen. Der dort zuständige Sachbearbeiter (der wohl derzeit häufiger solche Anrufe erhält) erklärte folgendes: Diese Erhöhung der Freibeträge ist im Koalitionsvertrag vorgesehen, stand auch bereits in einem Gesetzentwurf, hätte zum 1. Januar in Kraft treten sollen. Dann wurde aus ihm unbekannten Gründen dieser Passus aus dem Gesetzenwurf kurzfristig wieder herausgenommen. Da es im Koalitionsvertrag stehe, sei fest damit zu rechnen, daß es wieder aufgegriffen werde, aber in welcher Höhe und wann, das sei derzeit nicht abzuschätzen. Das könne in 2020 oder 2021 sein.

Also: Bis auf weiteres gelten nach wie vor die jährlichen Pauschalen von

  • 2400 Euro für Übungsleiterpauschale (= Arbeit mit Menschen: pflegend, betreuend, unterrichtend etc.)
  • 720 Euro Ehrenamtspauschale (= organisatorische/ technische Arbeit)

Mehr Informationen dazu bei unserer Fortbildung Rechnungslegung im Verein.

Kommentare sind geschlossen.