Die Rechtsform „Verein“ hat viele Vorteile für bürgerschaftlich Engagierte, aber verlangt auch, einen bestimmten rechtlichen Rahmen einzuhalten.
Der ist gar nicht so einfach zu bestimmen, weil nur ein Teil der Regeln für Vereine in Gesetzen und Verordnungen festgehalten ist – ein Teil ergibt sich über die Rechtssprechung der Gerichte.
Die wichtigsten Regel-Texte zum Vereinsrecht sind:
- das Grundgesetz (Artikel 9)
- das Bürgerliche Gesetzbuch (der Abschnitt über Vereine)
- das Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
Vereinsaktive sollten auch in folgende Texte mal hineinschauen:
- das Gesetz zum Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (der Abschnitt über das Verfahren in Registersachen)
- die Vereinsregisterverordnung
- das Gesetz über die Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare
- Einkommenssteuergesetz, §3, v.a. Nr. 26 regelt Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale
Neben dem Vereinsrecht im engeren Sinne ist auch das Gemeinnützigkeitsrecht wichtig:
- die Abgabenordnung (Abschnitt Steuerbegünstigte Zwecke) | Kommentar (Bundesfinanzministerium)
Hilfreiche Erläuterungen und Kommentare findet man in
- der Broschüre Leitfaden zum Vereinsrecht des Bundesjustizministeriums
- der Broschüre Vereinsrecht des Justizministeriums BaWü
- dem Abschnitt Vereinsrecht auf der Website Wegweiser Bürgergesellschaft
Der Rechtliche Rahmen für die Buchführung im Verein findet sich hier
Bürgerliches Gesetzbuch, § 259 und § 666
Weitere Angebote
- die Fortbildungen des Treffpunkt Freiburg rund um das Thema Vereine
- die Beratung im Haus des Engagements zum Thema Vereinsrecht