Ehrenamtliches Engagement braucht irgendeine Organisationsform. Für viele einfache Zwecke reicht eine einzelne Person oder eine locker organisierte Gruppe oder Initiative. Wenn aber die Ziele weiter gesteckt und vor allem die beabsichtigten Aktivitäten komplexer werden, empfiehlt sich die Vereinsform. Vereine werden vom Gesetzgeber bevorzugt behandelt, sie erhalten die Geschäftsfähigkeit und im Fall der Gemeinnützigkeit steuerliche Vorteile. Deshalb gibt es in Deutschland eine halbe Million Vereine – in Freiburg über 2000.
Was sollten Sie bei einer Vereinsgründung beachten?
- Klären Sie die Ziele, die Ihr Verein erreichen und die konkreten Aufgaben, die er zur Erreichung dieser Ziele übernehmen will, und schreiben Sie das in einen klar gegliederten und verständlichen Text.
- Lesen Sie die gesetzlichen Grundlagen, vor allem die entsprechenden Abschnitte aus dem BGB (keine Sorge, die sind verständlich gehalten) und weitere einführende Texte zu den Rechten und Pflichten von Vereinen. Wenn Sie die Gemeinnützigkeit anstreben, sollten Sie die Abgabenordnung kennen. Eine Einführung dazu erhalten Sie im „Wegweiser zum Vereinsrecht“ des Ministeriums der Justiz und für Migration BW
- Beschaffen Sie sich aus dem Internet eine Mustersatzung (beispielsweise beim Bundesministerium der Justiz)
- Entwerfen Sie auf der Grundlage dieser drei Bausteine Ihre eigene Satzung.
- Schreiben Sie nicht zu viel in die Satzung! Denn eine Satzungsänderung kostet Zeit und Geld, da Sie sie beim Vereinsregister eintragen lassen müssen. Alles, was sich immer mal wieder ändern kann, kommt in die Geschäftsordnung (z.B. Höhe von Mitgliedsbeiträgen). In der Satzung legen Sie fest, dass die Geschäftsordnung von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
- Legen Sie keine Mindeststimmenzahl für die Beschlussfähigkeit von Mitgliederversammlungen fest, denn das verursacht Mehrarbeit, wenn auf einer Mitgliederversammlung mal nicht genug TeilnehmerInnen erscheinen.
- Verwenden Sie bei der Regelung der Form der Einladung für die Mitgliederversammlung folgenden Satz: „Die Einladung kann schriftlich, per Email oder über die Mitgliederzeitung erfolgen“. Damit halten Sie sich verschiedene Möglichkeiten offen. Insbesondere die immer häufigere Einladung per Email muss so in der Satzung abgesichert werden. Sogar eine Einladung „per Aushang“ ist möglich, aber aus organisatorischen Gründen nicht empfehlenswert (nur als Ergänzung). Ergänzen Sie das um folgenden Satz: „Die Einladung erfolgt an die letzte dem Verein bekanntgegebene Adresse“, das entlastet den Verein.
- Legen Sie sich nicht darauf fest, dass Ihre Vorstandsmitglieder rein ehrenamtlich arbeiten. Schreiben Sie „Eine Aufwandsentschädigung für die Vorstandsarbeit ist möglich“ – damit steht Ihnen für die Zukunft frei, ob Sie den Vorstandsmitgliedern doch mal eine Ehrenamtspauschale zukommen lassen möchten.
- Wenn Sie die Gemeinnützigkeit beantragen wollen: Besprechen Sie den Satzungsentwurf mit Ihrem Finanzamt. Die Sachbearbeiter*innen dort beraten Sie gerne.
- Besuchen Sie eine Fortbildung zum Vereinsrecht und stellen Sie dort alle noch offenen Fragen.
- Vielleicht möchten Sie einen Ratgeber dazu lesen; es gibt einige, die kurz, günstig, verständlich und systematisch sind. Sie müssen aber für Ratgeber kein Geld ausgeben: es gibt auch kostenlose Broschüren im Internet, z.B. von den Justizministerien des Bundes und der Länder.
- Führen Sie die Gründungsversammlung durch, tragen Sie Ihren Verein beim Vereinsregister ein und beantragen Sie ggf. die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt.