Eingetragene Vereine haben die gesetzliche Pflicht, ihre kostenwirksamen Aktivitäten in einer Buchhaltung zu dokumentieren und darüber gegenüber dem Finanzamt Rechenschaft zu geben. Allerdings sind die Ansprüche daran geringer als bei Unternehmen.
Vereine müssen ihre Tätigkeiten in vier Bereiche sortieren (sofern vorhanden), die bei gemeinnützigen Vereinen in unterschiedlichem Maß steuerbegünstigt sind:
- Ideeller Bereich (Tätigkeiten, die unmittelbar dem Vereinszweck dienen)
- Vermögensverwaltung
- Zweckbetrieb
- Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Wichtig ist auch, welche Methode der Buchhaltung Sie wählen:
- Erfassung auf Papier (Kassenbuch/ Buchhaltungsjournal)
- Erfassung mit einer Tabellenkalkulations-Software (z.B. Excel)
- Erfassung mit spezieller Vereinsbuchhaltungs-Software
- Erfassung mit professioneller Buchhaltungs-Software
Informationen zu Gemeinnützigkeit und Steuerrecht finden Sie im Ratgeber „Steuertipps für gemeinnützige Vereine“ des Ministeriums für Finanzen BW
Der Rechtliche Rahmen für die Buchführung im Verein findet sich hier:
Bürgerliches Gesetzbuch, § 259 und § 666