Neu: Foodsharing Fairteiler vor HdE

Von den Foodsharing-Aktiven frisch renoviert, von den Stadtpiraten-Teens in einer gemeinsamen Aktion kreativ besprayed: der neue Fairteiler im Innenhof des Haus des Engagements steht jetzt zur Nutzung bereit. Alle sind ab sofort dazu eingeladen, übrige, genießbare Lebensmittel in den Fairteiler zu legen und zum Verzehr mitzunehmen (hier eine Übersicht zu den Fairteiler-Regeln). Alles funktioniert kostenfrei.

Das Motto: Gemeinsam gegen Lebensmittelverschwendung!

Viele interessante Infos zu Lebensmittelabfällen und der bundesweiten Strategie zur Reduzierung findest du unter https://www.zugutfuerdietonne.de/

Wenn du nicht nur im privaten Umfeld Essen vor dem Wegwerfen retten möchtest, kannst du dich auch bei Foodsharing engagieren: registriere dich kostenlos unter www.foodsharing.de und absolviere das Quiz zum Foodsaver. Du kannst unterstützen bei der Rettung der Lebensmittel von Betrieben (Bäckereien, Supermärkte), bei der Reinigung der Fairteiler, Sortierung und Verteilung von Lebensmitteln, oder auch Organisierung von Ständen auf Festen, um die Idee von foodsharing zu verbreiten.

Hinweise zur Nutzung des Fairteilers:

Welche Lebensmittel dürfen im Fairteiler weitergegeben werden?

  • In einen Fairteiler gehören nur Lebensmittel, die man selbst noch essen würde.
  • Die Lebensmittel sollten noch gut und ansehnlich sein, da sie vielleicht 1-2 Tage im Fairteiler liegen werden.
  • Jedes Lebensmittel sollte geprüft werden (d.h. jedes Stück!), bevor es in den Fairteiler gelegt wird, d.h. Aussehen, Geruch und, wenn nötig, auch Geschmack überprüft werden (soweit ohne Öffnen der Verpackung möglich) !
  • Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums können weitergegeben werden.

Problematisch und daher verboten sind dagegen die folgenden:

  • Lebensmittel nach Ablauf des Verbrauchsdatums dürfen auf keinen Fall weitergegeben werden. Sie stellen eine Gesundheitsgefahr dar.
  • Lebensmittel mit MHD oder VD, bei denen die (innerste) Verpackung geöffnet ist, gehören ebenfalls nicht in einen Fairteiler.
  • Bei Kühlwaren muss die Kühlkette eingehalten werden. Wenn sie nicht ununterbrochen in einer Kühlbox oder Kühltasche mit Kühlelementen transportiert bzw. gelagert wurden, gehören sie nicht in einen Fairteiler.
  • Einige besonders empfindliche Lebensmittel (Hackfleisch, roher Fisch, Produkte mit Rohmilch oder rohem Ei) dürfen wegen der potenziellen Gesundheitsgefahr, die sie darstellen, nicht über Fairteiler geteilt werden!
  • Auch selbstgesammelte Pilze und Alkohol (auch in Form von Pralinen etc.) sowie Energy-Drinks sind nicht erlaubt.
  • Sogenannte „Buffet-Lebensmittel“ gehören ebenfalls nicht in den Fairteiler: das sind Lebensmittel von einem Buffet, an dem sich Kund*innen selbst bedienen konnten. Solche Lebensmittel stehen meist recht lange da, sind oft nicht gut gekühlt und können durch die Kund*innen verunreinigt worden sein.

Hinweise zur Lagerung im Fairteiler

  1. Bitte trennt Backwaren, frische Lebensmittel und zubereiteten Speisen voneinander.
  2. Bitte legt erdbehaftete Lebensmittel nach unten, dann rieselt nichts auf darunterliegendes Essen.
  3. Bitte deckt zubereitete Speisen gut ab, oder legt diese in einen verschlossenen Behälter.
  4. Zubereitete Speisen, Selbst-(Ein)-Gekochtes, Selbst-Konserviertes usw. brauchen eine vollständige Zutatenliste und das Herstellungsdatum.
  5. Lebensmittel dürfen im Fairteiler nicht in Mülltüten, Müllsäcken usw. gelagert werden.

Wohin mit Verpackungen und Bio-Müll?

  • Müll bitte sauber trennen und Bio- und Papiermüll nur in die die Mülltonnen vom Haus des Engagements werfen (siehe Beschriftung auf den Deckeln der Tonnen).
  • Plastik- und Restmüll bitte selbst mitnehmen.

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